Impressum
und
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaber
Kanustation Priepert
Kanu- & Bootsvermietung Simon
Am Priepert See 18
D - 17255 Priepert
Mecklenburg-Vorpommern
Tel.: 039828 / 20147
Handy: 0176 / 41026420
Programmierung & Hosting
Web-Byte.DE | Agentur für interaktive Medien
Woldegker Str. 12, 17033 Neubrandenburg
Tel.: 0395 / 555 33 04
Internet: www.web-byte.de
Screendesign
LOGOMedia Werbung + Medienproduktionen
Stralsunder Straße 8, 17034 Neubrandenburg
Tel. 0395 4690142
Internet: www.logo-im-netz.de
Rechtliche Informationen:
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg, Registernummer: VR 201; Umsatzsteuer-Nummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: 075/275/01835 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Frau Simon (Anschrift wie oben)
Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Datenschutz: Nutzerdaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Ihre Daten werden nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht länger als nötig personenbezogen aufbewahrt. Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Hierfür genügt ein schriftlicher Hinweis per E-Mail, per Telefax oder per Post. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht an Dritte weiter.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bootsvermietung und Touren
§ 1 Abschluss des Mietvertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Mietvertrages unter Einbeziehung der Teilnahme – und Zahlungsbedingungen verbindlich an. Der Mietvertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch den Vermieter oder ihrer Erfüllungsgehilfen zustande. Die Annahme bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und erfolgt in Form eines Bootsmietvertrages bzw. einer Buchungsbestätigung. Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet der Anmelder hier neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern für alle vertraglichen Verpflichtungen.
Die Mietanmeldung kann nur schriftlich und unter Verwendung des umseitigen Bootsmietvertrages erfolgen, eine Änderung am Vertrag bedarf immer der Schriftform.
§ 2 Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist der Mietpreis vollständig zu bezahlen. Die Zahlung muss spätestens 1 Woche (bzw. 4 Wochen bei Frühbucherrabatt) vor Mietbeginn eingegangen sein. Erfolgt eine Zahlung nicht rechtzeitig, ist der Vermieter berechtigt, die Boote anderweitig zu vermieten. Eventuell schon geleistete Zahlungen werden dann mit der Stornogebühr verrechnet.
Der Mieter verpflichtet sich zur Hinterlegung einer Kaution in bar bzw. per Lastschriftverfahren. Die Höhe der Kaution beträgt 150,00 € pro Boot.
Grundsätzlich sind mindestens 10% (15,00 € pro Boot) bar bei Mietbeginn zu hinterlegen.
§ 3 Mietgegenstände und Ausrüstung*
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Mietgegenstände in gebrauchstauglichem Zustand zu übergeben. Im Mietpreis enthalten ist folgende Ausrüstung* - Kanadier: Gewässerkarte, Schwamm, Schwimm- bzw. für Kinder Rettungswesten, Stech-Paddel, Packtonne bzw. bei Kajaks: Gewässerkarte, Schwamm, Schwimm- bzw. für Kinder Rettungswesten, Doppelpaddel und Spritzschutzdecken.
Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. Er haftet für alle über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehenden Beschädigungen sowie den Verlust der Mietgegenstände.
Werden die Mietgegenstände nicht zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, sind für die Zeit der Überziehung, mindestens aber für einen weiteren Tag, 150% des Mietpreises zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.
Der Mieter hat die Mietgegenstände in einem sauberen und trockenen Zustand zurückzugeben, werden die Mietgegenstände ungereinigt zurückgegeben, so kann der Vermieter eine Reinigungsgebühr von 15,- € von der Kaution einbehalten, ohne einen Nachweis für die Reinigungsgebühr erbringen zu müssen.
§ 4 Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform, der Nachweis der Rechtsgültigkeit des Zugangs der Rücktrittserklärung obliegt dem Mieter. Der Vermieter kann in diesem Fall angemessenen Ersatz für die getroffenen Buchungsvorkehrungen und allgemeine Aufwendungen verlangen:
bis 21 Tage vor Mietbeginn kostenfrei
bis 14 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
bis 7 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
bis 3 Tage vor Mietbeginn 95% des Mietpreises
Die vorzeitige Rückgabe der Mietsachen berechtigt nicht zu einer teilweisen Erstattung des Mietpreises durch den Vermieter.
§ 5 Rücktritt des Vermieters
In den nachfolgenden Fällen ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Tour den Mietvertrag zu kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Mieter in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, so dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere durch selbst herbeigeführte, das Bewusstsein beeinflussende Zustände, z.B. durch Alkohol oder Drogenkonsum.
§ 6 Haftung
Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für sämtliche von ihm verursachte Schäden an Mietgegenständen und gegenüber Dritten. Eine Haftung des Vermieters bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von im Eigentum oder im Besitz des Mieters stehenden Gegenständen ist ausgeschlossen. Im übrigen haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus Nichteinhaltung einer zugesicherten Eigenschaft oder arglistig verschwiegen Mängeln. Die Haftung des Vermieters ist auf das doppelte des entrichteten Mietpreises beschränkt.
§ 7 Fremdleistungen
Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen durch Dritte (Hotels, Gaststätten, Busgesellschaften oder Vereine etc.) sowie insbesondere nicht für solche Leistungen die durch den Vermieter legendlich vermittelt werden, sowie für den Zustand von Ausrüstung und Geräten die nicht durch den Vermieter bereitgestellt werden.
§ 8 Allgemeine Hinweise auf Gefahren im Wassersport
Alle Nutzer von Wasserfahrzeugen sollten Schwimmer sein. Das Tragen einer Schwimmweste wird dringend empfohlen, für Kinder bis zwölf Jahren sind Rettungswesten zwingend vorgeschrieben, beide Arten gehören so wie Paddel und Tonne oder Packsack zum Zubehör das im Mietpreis enthalten ist. Die Nutzung der Mietsachen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei herannahenden Unwettern ist sofort das nächstgelegene Ufer anzufahren. Achten Sie auf die Anweisungen der Schleusenwärter. In Schleusen ist darauf zu achten, dass immer schlüpfende Verbindungen und keine schlecht lösbaren Knoten zum Festmachen benutzt werden, da sonst große Kenter-Gefahr (Hochschleusen) bzw. die Gefahr des Umkippen bzw. Hängenbleiben an der Schleusenwand besteht. Grundsätzlich legen die Schleusenwärter die Reihenfolge der Einfahrt fest. Achtung: In der Regel fahren aus Sicherheitsgründen die größeren vor den kleineren Booten in die Schleuse.
Kanusport ist eine Natursportart, helfen sie mit, dass unsere Kanureviere erhalten bleiben! Fahren Sie nicht in Schilfgürtel oder andere geschützte Uferzonen. Lassen Sie bitte keinen Müll in der Natur zurück. Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt sämtliche Auflagen. Benutzen Sie zum Anlanden nur dafür vorgesehene Plätze, zelten Sie nur an den dafür ausgewiesenen Plätzen!
Nur wenn sich jeder an diese Auflagen hält, werden wir vor weiteren Sperrungen unserer Seen und Flüsse verschont bleiben.
Nutzen Sie zur Orientierung auch das Wasser-Wander-Leitsystem es enthält wichtige Hinweise und „Points of Interests” (POI) für Wasserwanderer.